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Geräteinitiative
Digitales Lernen
Die fortschreitende Digitalisierung umfasst immer mehr Lebensbereiche. Wir versuchen diesen neuen Herausforderungen als Schule gerecht zu werden. Aus diesem Grund nehmen wir seit dem Schuljahr 2021/22 beim Tabletprojekt des Ministeriums zur Förderung der digitalen Schule teil. Im Rahmen dieses Projekts erhalten unsere Erstklässler im Laufe des ersten Semesters ein Tablet samt Tastatur, Stift und Ladegerät, damit der digitale Unterricht in jedem einzelnen Fach gewährleistet werden kann.
Unser Schultablet im Schuljahr 2025/26
Microsoft Surface Go4
FAQ
Die Eltern und Erziehungsberechtigten zahlen 25 % des Gerätepreises als Eigenanteil. Für das Schuljahr 2025/26 bedeutet dies, dass die Eltern einen Eigenanteil von 135 Euro übernehmen müssen (Gerätepreis: 540 Euro).
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Eigenanteil. Die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) wickelt die Befreiungsanträge ab und informiert zeitnah über das Ergebnis. Nähere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/avb-bezahlung-befreiung(https://digitaleslernen.oead.at/de/fuer-eltern/avb-bezahlung-befreiung)
Sie erhalten von uns vor der Ausgabe der Geräte Ihr individuelles Dokument mit den AVB- und Zahlungsinformationen. Darin finden Sie Ihre persönliche Zahlungsreferenz. Voraussetzung für den Erhalt des Geräts ist ausschließlich die Bestätigung der Allgemeinen Vertragsbedingungen. Die Zahlung kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Geben Sie auf der Webseite https://prs.digitaleslernen.gv.at (https://prs.digitaleslernen.gv.at)Ihre individuelle Zahlungsreferenz ein und folgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm.
Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung über das Formular https://prs.digitaleslernen.gv.at.(https://prs.digitaleslernen.gv.at) Eine Barzahlung in der Schule ist nicht möglich! Bitte achten Sie darauf, das Zahlungsziel von 3 Wochen ab Ausstellungsdatum der Zahlungsinformation einzuhalten. Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse eine Zahlungsbestätigung.
Nach Erhalt gehört das Gerät Ihrem Kind. Als Eigentümer ist Ihr Kind daher für den Zustand des Gerätes selbst verantwortlich. Bei Verlust oder mechanischen Schäden lehnt die Schule jegliche Verantwortung ab!
Ja, die Garantie beträgt bei unseren Geräten 4 Jahre ab Erstauslieferung an die Schule.
Der Lieferant garantiert, dass die Geräte bei der Auslieferung frei von Mängeln sind. Sollte ein Defekt am Gerät oder Zubehör (z.B. Stift, Tastaturcover, Netzgerät) auftreten, der auf einen bereits bei der Lieferung bestehenden Mangel zurückzuführen ist, muss der Lieferant den Defekt beheben. Die Garantie deckt in der Regel technische Defekte ab, die ohne äußere Einflüsse entstehen. Der Lieferant prüft den Garantieanspruch und muss im Falle einer Ablehnung begründen, warum kein Garantiefall vorliegt.
Keine Garantiefälle sind zum Beispiel:
• Schäden durch Herunterfallen des Geräts
• Schäden durch mechanische Einwirkungen von außen (z.B. Brüche, extreme Hitze oder extreme Kälte)
• Schäden durch Umwelteinflüsse (z.B. Überspannung, Überschwemmung)
• Flüssigkeitsschäden, bei denen Feuchtigkeit ins Gerät eingedrungen ist
• Softwarefehler in Schulprogrammen
Sie müssen als Erziehungsberechtigte(r) jegliche Garantiefälle online an den Lieferanten melden. Die MDM-Verantwortlichen der Schule können nur Funktionsstörungen von Anwendungen auf dem Gerät beheben. Um eine Meldung zu erstatten, klicken Sie auf den folgenden Link:
https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=nUvMvlm5Fka6Ga1_uNQQdXEX9f-JJadImEJOumMM1gxURVdDNDNHU1FQMlFWTjlSWVI2R0w4S1JaSCQlQCN0PWcu&route=shorturl(https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=nUvMvlm5Fka6Ga1_uNQQdXEX9f-JJadImEJOumMM1gxURVdDNDNHU1FQMlFWTjlSWVI2R0w4S1JaSCQlQCN0PWcu&route=shorturl)
In diesem Fall müssen Sie selbst ein neues Gerät für Ihr Kind besorgen.
In diesem Fall sollten Sie mit den Eltern des betroffenen Kindes Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweisen klären. (Versicherung, Übernahme der Reparaturkosten...) Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für jegliche Schäden der Geräte.
Das Tablet ist bei uns ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Nach Erhalt müssen die Kinder das Gerät an jedem Schultag vollständig aufgeladen in die Schule mitbringen.
Das Laden des Gerätes ist in der Schule aufgrund der eingeschränkten Anzahl der Steckdosen und des Gefahrs einer Beschädigung nicht gestattet.
Das Gerät darf in der Schule ausschließlich während dem Unterricht zu Bildungszwecken verwendet werden. Andere Arten der Nutzung (Surfen, Zocken, Chatten...) werden von den anwesenden Lehrpersonen bestraft und das Gerät wird ggf. bis zum Ende des Tages entnommen. Die Nutzung des Tablets ist in den Pausen nicht erlaubt.
Das Tablet ist in erster Linie ein Arbeitsgerät und soll das Lernen der Kinder fördern. Falls ein selbst installiertes Programm die Leistung des Gerätes enorm beeinträchtigt, bzw. zu Funktionsstörungen führt, wird das betroffene Programm von den MDM-Verantwortlichen gelöscht. Insofern das Problem nach dem Löschen des Programms weiterhin auftritt, wird das Gerät komplett neu aufgesetzt.
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